Linguistics – Master
Fachspezifischer Anhang Linguistics (ab WS 2019/20), Fachbereich 10 – Neuere Philologien, Master
Nichtamtliche Lesefassung
PARAGRAPHENTEIL NEUE RAHMENORDNUNG FACHBEREICH 10 (2016) - NEUERE PHILOLOGIEN, MASTER
Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Neuere Philologien an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Abschluss „Master of Arts“ (M.A.) vom 9. Dezember 2015
Genehmigt vom Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 7. Juni 2016
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2015, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Neuere Philo-logien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 9. Dezember 2015 die folgende Ordnung für die Masterstudiengänge beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 7. Juni 2016 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.
Abschnitt I: Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich der Ordnung (RO: § 1)
§ 2 Zweck der Masterprüfung (RO: § 2)
§ 3 Akademischer Grad (RO: § 3)
§ 4 Regelstudienzeit (RO: § 4)
§ 5 Auslandsstudium (RO: § 5)
Abschnitt II: Ziele des Studiengangs; Studienbeginn und Zugangsvoraussetzungen zum Studium
§ 6 Ziele des Studiengangs (RO: § 6)
§ 7 Studienbeginn (RO: § 7)
§ 8 Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (RO: § 9)
Abschnitt III: Studienstruktur und -organisation
§ 9 Studienaufbau; Modularisierung (RO: § 11)
§ 10 Modulverwendung (RO: § 12)
§ 11 Praxismodule (RO: § 13)
§ 12 Modulbeschreibungen/Modulhandbuch (RO: § 14)
§ 13 Umfang des Studiums und der Module; Kreditpunkte (CP) (RO: § 15)
§ 14 Lehr- und Lernformen; Zugang zu Modulen (RO: § 16)
§ 15 Studiennachweise (Leistungs- und Teilnahmenachweise) (RO: § 17)
§ 16 Studienverlaufsplan; Informationen (RO: § 18)
§ 17 Studienberatung; Orientierungsveranstaltung (RO: § 19)
§ 18 Akademische Leitung und Modulbeauftragte (RO: § 20)
Abschnitt IV: Prüfungsorganisation
§ 19 Prüfungsausschuss; Prüfungsamt (RO: § 21)
§ 20 Aufgaben des Prüfungsausschusses (RO: § 22)
§ 21 Prüferinnen und Prüfer; Beisitzerinnen und Beisitzer (RO: § 23)
Abschnitt V: Prüfungsvoraussetzungen und –verfahren
§ 22 Erstmeldung und Zulassung zu den Masterprüfungen (RO: § 24)
§ 23 Prüfungszeitpunkt und Meldeverfahren (RO: § 25)
§ 24 Versäumnis und Rücktritt von Modulprüfungen (RO: § 26)
§ 25 Studien- und Prüfungsleistungen bei Krankheit und Behinderung; besondere Lebenslagen (RO: § 27)
§ 26 Verpflichtende Studienfachberatung (RO: § 28)
§ 27 Täuschung und Ordnungsverstoß (RO: § 29)
§ 28 Mängel im Prüfungsverfahren (RO: § 30)
§ 29 Anerkennung und Anrechnung von Leistungen (RO: § 31)
§ 30 Anrechnung von außerhalb einer Hochschule erworbenen Kompetenzen (RO: § 32)
Abschnitt VI: Durchführungen der Modulprüfungen
§ 31 Modulprüfungen (RO: § 33)
§ 32 Mündliche Prüfungsleistungen (RO: § 34)
§ 33 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Aufsichtsarbeiten (RO: § 35)
§ 34 Hausarbeiten und sonstige schriftliche Ausarbeitungen (RO: § 36)
§ 35 Projektarbeiten und andere Prüfungsformen (RO: § 38)
§ 36 Masterarbeit (RO: §§ 40, 41)
Abschnitt VII: Bewertung der Studien- und Prüfungsleistungen; Bildung der Noten und der Gesamtnote; Nichtbestehen der Gesamtprüfung
§ 37 Bewertung/Benotung der Studien- und Prüfungsleistungen; Bildung der Noten und der Gesamtnote (RO: § 42)
§ 38 Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen; Notenbekanntgabe (RO: § 43)
§ 39 Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses (Transcript of Records) (RO: § 44)
Abschnitt VIII: Wechsel von Wahlpflichtmodulen/ Studienschwerpunkten; Wiederholung von Prüfungen; Verlust des Prüfungsanspruchs und endgültiges Nichtbestehen
§ 40 Wechsel von Wahlpflichtmodulen/Studienschwerpunkten (RO: § 45)
§ 41 Wiederholung von Prüfungen; (RO: § 46)
§ 42 Verlust des Prüfungsanspruchs und endgültiges Nichtbestehen (RO: § 47)
Abschnitt IX: Prüfungszeugnis; Urkunde und Diploma Supplement
§ 43 Prüfungszeugnis (RO: § 48)
§ 44 Masterurkunde (RO: § 49)
§ 45 Diploma Supplement (RO: § 50)
Abschnitt X: Ungültigkeit der Masterprüfung; Prüfungsakten; Einsprüche und Widersprüche; Prüfungsgebühren
§ 46 Ungültigkeit von Prüfungen (RO: § 51)
§ 47 Einsicht in Prüfungsakten; Aufbewahrungsfristen (RO: § 52)
§ 48 Einsprüche und Widersprüche (RO: § 53)
§ 49 Prüfungsgebühren (RO: § 54)
Abschnitt XI: Schlussbestimmungen
§ 50 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen (RO: § 56)
Paragraphenteil Teil I. – IV. Fachspezifischer Anhang Linguistics (ab WS 2019/20)
Teil I: Gegenstände und Ziele des Studiums, Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studienfachberatung
I.1 Geltungsbereich
I.2 Gegenstände und Ziele des Studiums; berufliche Tätigkeiten
I.2.1 Fachbeschreibung
I.2.2. Fachkompetenzen
I.2.3 Tätigkeitsfelder im Anschluss an das Studium
I.3 Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studienfachberatung
I.3.1 Studienvoraussetzungen
I.3.2 Sprachkenntnisse
I.3.4 Studienbeginn
I.3.5 Studienfachberatung und Orientierungsveranstaltung
Teil II: Studien-und Prüfungsorganisation
II.1 Aufbau des Studiums, Module, Kreditpunkte
II.1.1 Aufbau des Studiums
II.2.2 Vergabe der Kreditpunkte (CP)
II.3 Studiengangspezifische Lehr- und Lernformen, Prüfungsformen und Leistungsnachweise
II.3.1 Lehr- und Lernformen
II.3.2 Prüfungsformen und Leistungsnachweise
Teil III: Masterprüfung
III.1 Zulassung zur Masterprüfung; Zulassung zur Masterarbeit
III.2 Masterarbeit
III.3 Berechnung der Gesamtnote
Teil IV: In-Kraft-Treten
Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan
Anlage 2: Modulbeschreibungen
LING-CORE-PHO Kernmodul Phonologie
LING-INTER-PHO Schnittstellenmodul Phonologie
LING-COLL-PHO Kolloquiumsmodul Phonologie
LING-CORE-SYN Kernmodul Syntax
LING-INTER-SYN Schnittstellenmodul Syntax
LING-COLL-SYN Kolloquiumsmodul Syntax
LING-CORE-SEM Kernmodul Semantik
LING-INTER-SEM Schnittstellenmodul Semantik
LING-COLL-SEM Kolloquiumsmodul Semantik
LING-CORE-PSY Kernmodul Psycholinguistik
LING-INTER-PSY Schnittstellenmodul Psycholinguistik
LING-COLL-PSY Kolloquiumsmodul Psycholinguistik
LING-CORE-ARC Kernmodul Grammar Architectures
LING-INTER-ARC Schnittstellenmodul Grammar Architectures
LING-COLL-ARC Kolloquiumsmodul Grammar Architectures
LING-CORE-VAR Kernmodul Variation and Language Change
LING-INTER-VAR Schnittstellenmodul Variation and Language Change
LING-COLL-VAR Kolloquiumsmodul Variation and Language Change
LING-MASTER Abschlussmodul
Abkürzungsverzeichnis
Studiengangspezifischer Anhang des Fachbereichs Neuere Philologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Linguistics mit dem Abschluss „Master of Arts“ (M.A.) vom 22. Mai 2019 zur Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Neuere Philologien vom 09. Dezember 2015
Genehmigt vom Präsidium am 23. Juli 2019
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 482), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 22. Mai 2019 den folgenden studiengangspezifischen Anhang für den Masterstudiengang Linguistics beschlossen. Diesen studiengangspezifischen Anhang hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 23. Juli 2019 genehmigt. Er wird hiermit bekannt gemacht.
Teil I: Gegenstände und Ziele des Studiums, Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studienfachberatung
I.1 Geltungsbereich
Dieser studiengangspezifische Anhang enthält die studiengangspezifischen Regelungen für den Masterstudiengang Linguistics. Er gilt in Verbindung mit der Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Neuere Philologien vom 9. Dezember 2015, nachfolgend Masterordnung FB 10 (MA-O FB 10) und der Rahmenordnung für gestufte und modularisierte Studiengänge der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 30. April 2014, veröffentlicht im UniReport Satzungen und Ordnungen vom 11. Juli 2014, in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend Rahmenordnung (RO) genannt.
I.2 Gegenstände und Ziele des Studiums; berufliche Tätigkeiten
I.2.1 Fachbeschreibung
Der Masterstudiengang Linguistics beschäftigt sich mit speziellen theoretischen und empirischen Fragen der erklärenden Sprachanalyse sowie mit den verschiedenen Anwendungsgebieten sprachwissenschaftlicher Forschung. Als wissenschaftliche Qualifikation gibt der Studiengang Einblick in die Forschungsinitiativen und in den Stand linguistischer Grundlagenforschung in den Bereichen Phonologie, Syntax, Semantik, Spracherwerbsforschung bzw. Psycho- und Neurolinguistik.
I.2.2. Fachkompetenzen
(1) Ziel der im Masterstudiengang vermittelten fachlichen Kompetenzen ist es, die Studierenden in die Lage zu versetzen, die während des Bachelorstudiums erlernten Methoden kritisch zu reflektieren und die Sprachwissenschaft in Beziehung zu den Kognitionswissenschaften, zur Philosophie und zur Informatik zu setzen.
(2) Der Masterstudiengang integriert den Erwerb wichtiger, fächerübergreifender Schlüsselkompetenzen in die fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen. Das hochschuldidaktische Konzept fördert sowohl die Grundlagenkompetenz, als auch Informations-, Text-, Vermittlungs-, Team- und Medienkompetenz. Zudem vermittelt der Studiengang Fremdsprachenkenntnisse.
– Grundlagenkompetenz: Im Studiengang entwickeln die Studierenden die Fähigkeit, fächer-, theorie- und sprachübergreifend Zusammenhänge herzustellen und in Zusammenhängen zu denken. Sie erwerben damit auch die Fähigkeit, die weiteren spezifischen Kompetenzen adäquat und zielführend einzusetzen.
– Informationskompetenz: Die Studierenden üben in Vorlesungen mit Gesprächsanteil, Tutorien und Seminaren die effiziente, selbstständige Erschließung von Information. Basis für den Wissenserwerb sind wissenschaftliche Literatur, Datencorpora und Kontakt zu den Lehrenden.
– Textkompetenz: Einen Schwerpunkt bildet die zunächst angeleitete, dann selbstständig Prioritäten setzende und übersichtliche schriftliche Präsentation von Information in Thesenpapieren und Hausarbeiten.
– Vermittlungskompetenz: Die Studierenden verwenden für ihre mündliche Präsentation verschiedene Medien. Die Eignung unterschiedlicher Präsentationstechniken wird in der Vorbereitung mit den Lehrenden diskutiert und die Präsentationen in der Lehrveranstaltung offen und produktiv evaluiert.
– Kooperationskompetenz: Die Erarbeitung von Thesenpapieren und Referaten in Kleingruppen fördert Teamarbeit, Kommunikations- und Integrationsfähigkeit. Die Studierenden erwerben überdies Strategien, Konfliktpotenziale im Vorfeld zu entschärfen bzw. entstandene Konflikte positiv und kreativ zu bewältigen.
– Medienkompetenz: Elektronische Datenverarbeitungssysteme und Internet sind integrierte Bestandteile von Forschung (Recherche, Text-/Informationsverarbeitung und Auswertung von Daten) und Lehre (Lehrmaterialien, virtuelle Lehrveranstaltungen).
I.2.3 Tätigkeitsfelder im Anschluss an das Studium
Der Studiengang qualifiziert für eine Beschäftigung in Forschungsprojekten und in Forschungsinstituten mit kognitionswissenschaftlichem bzw. linguistischem Arbeitsschwerpunkt. Darüber hinaus bildet der Abschluss im Masterstudiengang Linguistics die Voraussetzung für eine akademische Karriere innerhalb der Hochschule. Studierende, die sich für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden, können nach ihrem Masterabschluss mit der Promotion beginnen.
I.3 Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studienfachberatung
I.3.1 Studienvoraussetzungen
(1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Linguistics ist
a. ein Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Linguistik oder
b. ein mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
c. ein mindestens gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.
(2) Bewerberinnen und Bewerber, die den Bachelorabschluss an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule erworben haben, kann nach Prüfung des Einzelfalls die Zulassung zum Masterstudiengang Linguistics unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Studienleistungen und Modulprüfungen bis zur Gleichwertigkeit mit dem Bachelorstudiengang Linguistik an der Goethe-Universität im Umfang von bis zu 30 CP erteilt werden. Über den genauen Umfang dieser zusätzlichen Leistungen entscheidet der Zulassungsausschuss.
(3) Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Bestandteil der Masterprüfung. Im Falle von Auflagen kann sich das Studium entsprechend verlängern. Der Zulassungsausschuss bestimmt im Zulassungsbescheid die Frist, innerhalb derer der Nachweis der Auflagenerfüllung erbracht sein muss. Abs. 4 bleibt unberührt. Werden die Auflagen nicht pflichtgemäß erfüllt, ist die mit ihr verbundene Entscheidung zu widerrufen.
(4) Über die Zulassung zum Masterstudiengang Linguistics an der Goethe-Universität entscheidet ein Zulassungsausschuss, der vom Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs „Neuere Philologien“ eingesetzt wird. Der Zulassungsausschuss besteht mindestens aus zwei im Masterstudiengang prüfungsberechtigten Professorinnen oder Professoren, einer im Masterstudiengang prüfungsberechtigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einem im Masterstudiengang eingeschriebenen studentischen Mitglied, das mit beratender Stimme teilnimmt. Die professorale Mehrheit ist zu gewährleisten.
I.3.2 Sprachkenntnisse
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Linguistics müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) nachgewiesen werden. Die erforderlichen Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch
1. ein abgeschlossenes Studium des Bachelorstudiengangs Linguistik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder ein im In-oder Ausland abgeschlossenes Studium eines äquivalenten englischsprachigen linguistischen Studiengangs oder eines äquivalenten anglistischen oder amerikanistischen Studiengangs,
2. einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf; anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
a. TOEFL (Internet based mind. 85 Punkte);
b. IELTS (mindestens 6 in jedem Teil);
c. Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens ‘Good’ in jedem Teil).
Die Zertifikate müssen im Institut für Linguistik zur Prüfung vorgelegt werden. Über die Gleichwertigkeit weiterer Sprachnachweise entscheidet der Zulassungsausschuss.
I.3.4 Studienbeginn
Das Studium im Masterstudiengang Linguistics kann zum Winter- und Sommersemester begonnen werden.
I.3.5 Studienfachberatung und Orientierungsveranstaltung
Es wird empfohlen, zu Beginn des ersten Fachsemesters eine Studienfachberatung wahrzunehmen. Die Studienfachberatung sowie eine Orientierungsveranstaltung führen die Lehrenden bzw. Modulverantwortlichen des Studienganges Linguistics durch. Die Termine werden auf der Homepage der Institute bekannt gegeben.
Teil II: Studien-und Prüfungsorganisation
II.1 Aufbau des Studiums, Module, Kreditpunkte
II.1.1 Aufbau des Studiums
(1) Beim Masterstudiengang Linguistics handelt es sich um einen „Ein-Fach-Studiengang“. Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut.
(2) Unterrichts- und Prüfungssprache ist Englisch.
(3) Der Masterstudiengang Linguistics umfasst acht Module einschließlich der Masterarbeit als Abschlussmodul.
(4) Im Laufe des Studiums müssen sich die Studierenden für einen Hauptschwerpunkt sowie zwei Nebenschwerpunkte entscheiden. Die gewählten Schwerpunkte schränken die Auswahl der zu wählenden Module ein und legen das Gebiet der Abschlussarbeit fest.
Jeder Schwerpunkt umfasst drei Module: ein Kernmodul (CORE), ein Schnittstellenmodul (INTER) und ein Kolloquiumsmodul (COLL). Wird ein Schwerpunkt als Hauptschwerpunkt gewählt, müssen alle drei Module erfolgreich abgeschlossen werden. In den Nebenschwerpunkten müssen nur Kern- und Schnittstellenmodule studiert werden.
(5) Die folgenden Schwerpunkte stehen zur Auswahl:
Phonology
LING-CORE-PHO
LING-INTER-PHO
LING-COLL-PHO
Syntax
LING-CORE-SYN
LING-INTER-SYN
LING-COLL-SYN
Semantics
LING-CORE-SEM
LING-INTER-SEM
LING-COLL-SEM
Psycho- and Neurolinguistics
LING-CORE-PSY
LING-INTER-PSY
LING-COLL-PSY
Grammar Architectures
LING-CORE-ARC
LING-INTER-ARC
LING-COLL-ARC
Variation and Language Change
LING-CORE-VAR
LING-INTER-VAR
LING-COLL-VAR
(6) Das Modulhandbuch und das aktuelle Vorlesungsverzeichnis der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt informieren darüber, welche Lehrveranstaltungen innerhalb der Module zu belegen sind. Einzelne Lehrveranstaltungen können aufgrund ihrer thematischen Breite mehreren Schwerpunkten und daher auch mehreren Modulen zugeordnet sein. Die in diesen Lehrveranstaltungen erworbenen CP dürfen nur für jeweils ein Modul angerechnet werden. Die jeweiligen Modulbeauftragten entscheiden über die Anrechnung.
(7) Aus den Zuordnungen der Module zu den Schwerpunkten, dem Grad der Verbindlichkeit der Module und dem kalkulierten studentischen Arbeitsaufwand (Workload) in Kreditpunkten (CP) ergibt sich für den Masterstudiengang Linguistics folgender Studienaufbau, wobei X , Y und Z jeweils für einen der in Abs. 5 genannten Schwerpunkte stehen:
Pflicht (PF)/ Wahlpflicht (WP) | Kreditpunkte (CP) | Erläuterung | |
Hauptschwerpunkt X | 38 | ||
Modul LING-CORE-X | WP | 14 | |
Modul LING-INTER-X | WP | 12 | |
Modul LING-COLL-X | WP | 12 | |
Nebenschwerpunkt Y | 26 | ||
Modul LING-CORE-Y | WP | 14 | |
Modul LING-INTER-Y | WP | 12 | |
Nebenschwerpunkt Z | 26 | ||
Modul LING-CORE-Z | WP | 14 | |
Modul LING-INTER-Z | WP | 12 | |
Abschlussphase | 30 | ||
Modul Master‘s thesis | PF | 30 | |
Summe | 120 |
(8) Der Wechsel eines Schwerpunkts im Masterstudiengang Linguistics ist einmalig möglich, wenn im ursprünglich gewählten Studienschwerpunkt die Prüfung noch nicht endgültig nicht bestanden wurde.
II.2.2 Vergabe der Kreditpunkte (CP)
Der Masterstudiengang Linguistics ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen erfolgreich bestanden und insgesamt 120 CP erreicht sind.
II.3 Studiengangspezifische Lehr- und Lernformen, Prüfungsformen und Leistungsnachweise
II.3.1 Lehr- und Lernformen
Zusätzlich zu den in § 14 MA-O FB 10 genannten Lehr- und Lernformen werden im Masterstudiengang Linguistics keine weiteren Lehr- und Lernformen vorwendet.
II.3.2 Prüfungsformen und Leistungsnachweise
Hausarbeit (Prüfungsform): Mit einer schriftlichen Hausarbeit soll die oder der Studierende zeigen, dass sie oder er in der Lage ist, ein Problem aus einem Fachgebiet selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Eine Hausarbeit ist eine thematisch zusammenhängende Analyse einer selbst gewählten wissenschaftlichen Fragestellung. Dabei legt die Verfasserin oder der Verfasser neben eigenen Überlegungen zum Gegenstand auch dar, dass sie oder er sich mit der relevanten Forschungsliteratur zum Thema auseinandergesetzt hat. Die verwendete Forschungsliteratur ist in der Arbeit nachzuweisen. Der Umfang einer Hausarbeit beträgt 15-20 Standardseiten (6.000-8.000 Wörter). Sie wird in einem Zeitraum von 4 Wochen/Vollzeit angefertigt (4 CP).
Mündliche Prüfung (Prüfungsform): Die mündliche Prüfung dient der Überprüfung der im jeweiligen Modul erworbenen Kenntnisse. Mündliche Prüfungen können als Einzel- oder Gruppenprüfungen durchgeführt werden; sie haben eine Dauer von 30 Minuten/Teilnehmer.
Konzeptpräsentation (Prüfungsform): Konzeptpräsentationen dienen der mündlichen Vorstellung von Forschungsfragen, Problemstellungen und Arbeitsergebnissen für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des Kolloquiumsmoduls. Der Umfang beträgt ca. 30 Minuten, gefolgt von Diskussion.
Teil III: Masterprüfung
III.1 Zulassung zur Masterprüfung; Zulassung zur Masterarbeit
(1) Für die Zulassung zur Masterprüfung sind die in § 22 MA-O FB 10 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
(2) Die Zulassung zur Masterarbeit kann beantragt werden, wenn Module im Umfang von mindestens 75 CP erfolgreich abgeschlossen worden sind.
III.2 Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit ist obligatorischer Bestandteil des Masterstudiengangs.
(2) Die Masterarbeit (30 CP) wird in englischer Sprache abgefasst. Sie hat einen Umfang von ca. 70 Standardseiten (30.000 Wörter) und ist in einem Zeitraum von 6 Monaten abzufassen.
III.3 Berechnung der Gesamtnote
Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet, die sich aus folgenden Modulnoten ergibt: Die Note des Abschlussmoduls zählt siebenfach, die Noten der Module des Hauptschwerpunkts und der beiden Nebenschwerpunkte zählen jeweils einfach. Aus diesen Noten wird ein arithmetisches Mittel errechnet.
Teil IV: In-Kraft-Treten
(1) Dieser studiengangspezifische Anhang tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Gleichzeitig tritt der studiengangspezifische Anhang für den Masterstudiengang Linguistics an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 20. April 2016 (UniReport/Satzungen und Ordnungen vom 22. Juni 2016), zuletzt geändert am 26. Oktober 2016 (UniReport/Satzungen und Ordnungen vom 2. Dezember 2016), außer Kraft.
(2) Studierende, die bereits vor Inkrafttreten dieses studiengangspezifischen Anhangs ihr Studium im Masterstudiengang Linguistics aufgenommen haben, setzen ihr Studium nach den neuen Bestimmungen fort. Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Fehlversuche werden angerechnet.
Frankfurt am Main, den 22. August 2019
Prof. Dr. Britta Viebrock
Dekanin des Fachbereichs Neuere Philologien
Studiengangspezifischer Anhang des Fachbereichs Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Linguistics mit dem Abschluss „Master of Arts“ (M.A.) vom 22. Mai 2019 zur Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Neuere Philologien vom 09. Dezember 2015
Hier: Änderung vom 06. Juli 2022
Genehmigt vom Präsidium am 27. September 2022
Aufgrund der §§ 25, 50 Absatz 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2021, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung und Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 931), zuletzt geändert durch Art. 9 HaushaltsmodernisierungsG vom 1. April 2022 (GVBl. S. 184, 204), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 06. Juli 2022 die nachfolgende Änderung des studiengangspezifischen Anhangs für den Masterstudiengang Linguistics mit dem Abschluss „Master of Arts (MA)“ vom 22. Mai 2019 beschlossen. Diese Änderung hat das Präsidium gemäß § 43 Absatz 5 Hessisches Hochschulgesetz am 27. September 2022 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.
Teil I: Gegenstände und Ziele des Studiums, Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studienfachberatung
I.1 Geltungsbereich
Dieser studiengangspezifische Anhang enthält die studiengangspezifischen Regelungen für den Masterstudiengang Linguistics. Er gilt in Verbindung mit der Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Neuere Philologien vom 9. Dezember 2015, nachfolgend Masterordnung FB 10 (MA-O FB 10) und der Rahmenordnung für gestufte und modularisierte Studiengänge der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 30. April 2014, veröffentlicht im UniReport Satzungen und Ordnungen vom 11. Juli 2014, in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend Rahmenordnung (RO) genannt.
I.2 Gegenstände und Ziele des Studiums; berufliche Tätigkeiten
I.2.1 Fachbeschreibung
Der Masterstudiengang Linguistics beschäftigt sich mit speziellen theoretischen und empirischen Fragen der erklärenden Sprachanalyse sowie mit den verschiedenen Anwendungsgebieten sprachwissenschaftlicher Forschung. Als wissenschaftliche Qualifikation gibt der Studiengang Einblick in die Forschungsinitiativen und in den Stand linguistischer Grundlagenforschung in den Bereichen Phonologie, Syntax, Semantik, Spracherwerbsforschung bzw. Psycho- und Neurolinguistik.
I.2.2. Fachkompetenzen
(1) Ziel der im Masterstudiengang vermittelten fachlichen Kompetenzen ist es, die Studierenden in die Lage zu versetzen, die während des Bachelorstudiums erlernten Methoden kritisch zu reflektieren und die Sprachwissenschaft in Beziehung zu den Kognitionswissenschaften, zur Philosophie und zur Informatik zu setzen.
(2) Der Masterstudiengang integriert den Erwerb wichtiger, fächerübergreifender Schlüsselkompetenzen in die fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen. Das hochschuldidaktische Konzept fördert sowohl die Grundlagenkompetenz, als auch Informations-, Text-, Vermittlungs-, Team- und Medienkompetenz. Zudem vermittelt der Studiengang Fremdsprachenkenntnisse.
– Grundlagenkompetenz: Im Studiengang entwickeln die Studierenden die Fähigkeit, fächer-, theorie- und sprachübergreifend Zusammenhänge herzustellen und in Zusammenhängen zu denken. Sie erwerben damit auch die Fähigkeit, die weiteren spezifischen Kompetenzen adäquat und zielführend einzusetzen.
– Informationskompetenz: Die Studierenden üben in Vorlesungen mit Gesprächsanteil, Tutorien und Seminaren die effiziente, selbstständige Erschließung von Information. Basis für den Wissenserwerb sind wissenschaftliche Literatur, Datencorpora und Kontakt zu den Lehrenden.
– Textkompetenz: Einen Schwerpunkt bildet die zunächst angeleitete, dann selbstständig Prioritäten setzende und übersichtliche schriftliche Präsentation von Information in Thesenpapieren und Hausarbeiten.
– Vermittlungskompetenz: Die Studierenden verwenden für ihre mündliche Präsentation verschiedene Medien. Die Eignung unterschiedlicher Präsentationstechniken wird in der Vorbereitung mit den Lehrenden diskutiert und die Präsentationen in der Lehrveranstaltung offen und produktiv evaluiert.
– Kooperationskompetenz: Die Erarbeitung von Thesenpapieren und Referaten in Kleingruppen fördert Teamarbeit, Kommunikations- und Integrationsfähigkeit. Die Studierenden erwerben überdies Strategien, Konfliktpotenziale im Vorfeld zu entschärfen bzw. entstandene Konflikte positiv und kreativ zu bewältigen.
– Medienkompetenz: Elektronische Datenverarbeitungssysteme und Internet sind integrierte Bestandteile von Forschung (Recherche, Text-/Informationsverarbeitung und Auswertung von Daten) und Lehre (Lehrmaterialien, virtuelle Lehrveranstaltungen).
I.2.3 Tätigkeitsfelder im Anschluss an das Studium
Der Studiengang qualifiziert für eine Beschäftigung in Forschungsprojekten und in Forschungsinstituten mit kognitionswissenschaftlichem bzw. linguistischem Arbeitsschwerpunkt. Darüber hinaus bildet der Abschluss im Masterstudiengang Linguistics die Voraussetzung für eine akademische Karriere innerhalb der Hochschule. Studierende, die sich für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden, können nach ihrem Masterabschluss mit der Promotion beginnen.
I.3 Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studienfachberatung
I.3.1 Studienvoraussetzungen
(1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Linguistics ist
a. ein Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Linguistik oder
b. ein mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
c. ein mindestens gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.
(2) Bewerberinnen und Bewerber, die den Bachelorabschluss an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule erworben haben, kann nach Prüfung des Einzelfalls die Zulassung zum Masterstudiengang Linguistics unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Studienleistungen und Modulprüfungen bis zur Gleichwertigkeit mit dem Bachelorstudiengang Linguistik an der Goethe-Universität im Umfang von bis zu 30 CP erteilt werden. Über den genauen Umfang dieser zusätzlichen Leistungen entscheidet der Zulassungsausschuss.
(3) Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Bestandteil der Masterprüfung. Im Falle von Auflagen kann sich das Studium entsprechend verlängern. Der Zulassungsausschuss bestimmt im Zulassungsbescheid die Frist, innerhalb derer der Nachweis der Auflagenerfüllung erbracht sein muss. Abs. 4 bleibt unberührt. Werden die Auflagen nicht pflichtgemäß erfüllt, ist die mit ihr verbundene Entscheidung zu widerrufen.
(4) Über die Zulassung zum Masterstudiengang Linguistics an der Goethe-Universität entscheidet ein Zulassungsausschuss, der vom Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs „Neuere Philologien“ eingesetzt wird. Der Zulassungsausschuss besteht mindestens aus zwei im Masterstudiengang prüfungsberechtigten Professorinnen oder Professoren, einer im Masterstudiengang prüfungsberechtigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einem im Masterstudiengang eingeschriebenen studentischen Mitglied, das mit beratender Stimme teilnimmt. Die professorale Mehrheit ist zu gewährleisten.
I.3.2 Sprachkenntnisse
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Linguistics müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) nachgewiesen werden. Die erforderlichen Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch
1. ein abgeschlossenes Studium des Bachelorstudiengangs Linguistik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder ein im In-oder Ausland abgeschlossenes Studium eines äquivalenten englischsprachigen linguistischen Studiengangs oder eines äquivalenten anglistischen oder amerikanistischen Studiengangs,
2. einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf; anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
a. TOEFL (Internet based mind. 85 Punkte);
b. IELTS (mindestens 6 in jedem Teil);
c. Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens ‘Good’ in jedem Teil).
Die Zertifikate müssen im Institut für Linguistik zur Prüfung vorgelegt werden. Über die Gleichwertigkeit weiterer Sprachnachweise entscheidet der Zulassungsausschuss.
I.3.4 Studienbeginn
Das Studium im Masterstudiengang Linguistics kann zum Winter- und Sommersemester begonnen werden.
I.3.5 Studienfachberatung und Orientierungsveranstaltung
Es wird empfohlen, zu Beginn des ersten Fachsemesters eine Studienfachberatung wahrzunehmen. Die Studienfachberatung sowie eine Orientierungsveranstaltung führen die Lehrenden bzw. Modulverantwortlichen des Studienganges Linguistics durch. Die Termine werden auf der Homepage der Institute bekannt gegeben.
Teil II: Studien- und Prüfungsorganisation
II.1 Aufbau des Studiums, Module, Kreditpunkte
II.1.1 Aufbau des Studiums
(1) Beim Masterstudiengang Linguistics handelt es sich um einen „Ein-Fach-Studiengang“. Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut.
(2) Unterrichts- und Prüfungssprache ist Englisch.
(3) Der Masterstudiengang Linguistics umfasst acht Module einschließlich der Masterarbeit als Abschlussmodul.
(4) Im Laufe des Studiums müssen sich die Studierenden für einen Hauptschwerpunkt sowie zwei Nebenschwerpunkte entscheiden. Die gewählten Schwerpunkte schränken die Auswahl der zu wählenden Module ein und legen das Gebiet der Abschlussarbeit fest.
Jeder Schwerpunkt umfasst drei Module: ein Kernmodul (CORE), ein Schnittstellenmodul (INTER) und ein Kolloquiumsmodul (COLL). Wird ein Schwerpunkt als Hauptschwerpunkt gewählt, müssen alle drei Module erfolgreich abgeschlossen werden. In den Nebenschwerpunkten müssen nur Kern- und Schnittstellenmodule studiert werden.
(5) Die folgenden Schwerpunkte stehen zur Auswahl:
Phonology
LING-CORE-PHO
LING-INTER-PHO
LING-COLL-PHO
Syntax
LING-CORE-SYN
LING-INTER-SYN
LING-COLL-SYN
Semantics
LING-CORE-SEM
LING-INTER-SEM
LING-COLL-SEM
Psycho- and Neurolinguistics
LING-CORE-PSY
LING-INTER-PSY
LING-COLL-PSY
Grammar Architectures
LING-CORE-ARC
LING-INTER-ARC
LING-COLL-ARC
Variation and Language Change
LING-CORE-VAR
LING-INTER-VAR
LING-COLL-VAR
(6) Das Modulhandbuch und das aktuelle Vorlesungsverzeichnis der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt informieren darüber, welche Lehrveranstaltungen innerhalb der Module zu belegen sind. Einzelne Lehrveranstaltungen können aufgrund ihrer thematischen Breite mehreren Schwerpunkten und daher auch mehreren Modulen zugeordnet sein. Die in diesen Lehrveranstaltungen erworbenen CP dürfen nur für jeweils ein Modul angerechnet werden. Die jeweiligen Modulbeauftragten entscheiden über die Anrechnung.
(7) Aus den Zuordnungen der Module zu den Schwerpunkten, dem Grad der Verbindlichkeit der Module und dem kalkulierten studentischen Arbeitsaufwand (Workload) in Kreditpunkten (CP) ergibt sich für den Masterstudiengang Linguistics folgender Studienaufbau, wobei X , Y und Z jeweils für einen der in Abs. 5 genannten Schwerpunkte stehen:
Pflicht (PF)/ Wahlpflicht (WP) | Kreditpunkte (CP) | Erläuterung | |
Hauptschwerpunkt X | 38 | ||
Modul LING-CORE-X | WP | 14 | |
Modul LING-INTER-X | WP | 12 | |
Modul LING-COLL-X | WP | 12 | |
Nebenschwerpunkt Y | 26 | ||
Modul LING-CORE-Y | WP | 14 | |
Modul LING-INTER-Y | WP | 12 | |
Nebenschwerpunkt Z | 26 | ||
Modul LING-CORE-Z | WP | 14 | |
Modul LING-INTER-Z | WP | 12 | |
Abschlussphase | 30 | ||
Modul Master‘s thesis | PF | 30 | |
Summe | 120 |
(8) Der Wechsel eines Schwerpunkts im Masterstudiengang Linguistics ist einmalig möglich, wenn im ursprünglich gewählten Studienschwerpunkt die Prüfung noch nicht endgültig nicht bestanden wurde.
II.2.2 Vergabe der Kreditpunkte (CP)
Der Masterstudiengang Linguistics ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen erfolgreich bestanden und insgesamt 120 CP erreicht sind.
II.3 Studiengangspezifische Lehr- und Lernformen, Prüfungsformen und Leistungsnachweise
II.3.1 Lehr- und Lernformen
Zusätzlich zu den in § 14 MA-O FB 10 genannten Lehr- und Lernformen werden im Masterstudiengang Linguistics keine weiteren Lehr- und Lernformen vorwendet.
II.3.2 Prüfungsformen und Leistungsnachweise
Hausarbeit (Prüfungsform): Mit einer schriftlichen Hausarbeit soll die oder der Studierende zeigen, dass sie oder er in der Lage ist, ein Problem aus einem Fachgebiet selbstständig mit wissen¬schaftlichen Methoden zu bearbeiten. Eine Hausarbeit ist eine thematisch zusammenhängende Analyse einer selbst gewählten wissenschaftlichen Fragestellung. Dabei legt die Verfasserin oder der Verfasser neben eigenen Überlegungen zum Gegenstand auch dar, dass sie oder er sich mit der relevanten Forschungsliteratur zum Thema auseinandergesetzt hat. Die verwendete Forschungsliteratur ist in der Arbeit nachzuweisen. Der Umfang einer Hausarbeit beträgt 15-20 Standardseiten (6.000-8.000 Wörter). Sie wird in einem Zeitraum von 4 Wochen/Vollzeit angefertigt (4 CP).
Mündliche Prüfung (Prüfungsform): Die mündliche Prüfung dient der Überprüfung der im jeweiligen Modul erworbenen Kenntnisse. Mündliche Prüfungen können als Einzel- oder Gruppenprüfungen durchgeführt werden; sie haben eine Dauer von 30 Minuten/Teilnehmer.
Konzeptpräsentation (Prüfungsform): Konzeptpräsentationen dienen der mündlichen Vorstellung von Forschungsfragen, Problemstellungen und Arbeitsergebnissen für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des Kolloquiumsmoduls. Der Umfang beträgt ca. 30 Minuten, gefolgt von Diskussion.
Teil III: Masterprüfung
III.1 Zulassung zur Masterprüfung; Zulassung zur Masterarbeit
(1) Für die Zulassung zur Masterprüfung sind die in § 22 MA-O FB 10 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
(2) Die Zulassung zur Masterarbeit kann beantragt werden, wenn Module im Umfang von mindestens 60 CP erfolgreich abgeschlossen worden sind.
III.2 Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit ist obligatorischer Bestandteil des Masterstudiengangs.
(2) Die Masterarbeit (30 CP) wird in englischer Sprache abgefasst. Sie hat einen Umfang von ca. 70 Standardseiten (30.000 Wörter) und ist in einem Zeitraum von 6 Monaten abzufassen.
III.3 Berechnung der Gesamtnote
Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet, die sich aus folgenden Modulnoten ergibt: Die Note des Abschlussmoduls zählt siebenfach, die Noten der Module des Hauptschwerpunkts und der beiden Nebenschwerpunkte zählen jeweils einfach. Aus diesen Noten wird ein arithmetisches Mittel errechnet.
Teil IV: In-Kraft-Treten
(1) Dieser studiengangspezifische Anhang tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Gleichzeitig tritt der studiengangspezifische Anhang für den Masterstudiengang Linguistics an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 20. April 2016 (UniReport/Satzungen und Ordnungen vom 22. Juni 2016), zuletzt geändert am 26. Oktober 2016 (UniReport/Satzungen und Ordnungen vom 2. Dezember 2016), außer Kraft.
(2) Studierende, die bereits vor Inkrafttreten dieses studiengangspezifischen Anhangs ihr Studium im Masterstudiengang Linguistics aufgenommen haben, setzen ihr Studium nach den neuen Bestimmungen fort. Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Fehlversuche werden angerechnet.
Frankfurt am Main, den 22. August 2019
Prof. Dr. Britta Viebrock
Dekanin des Fachbereichs Neuere Philologien
Semester | Modul | Veranstaltung | SWS | CP |
1. Semester | Kernmodul Schwerpunkt I | Veranstaltung III | 2 | 2 |
Seminar A | 2 | 4 | ||
Schnittstellenmodul Schwerpunkt I | Seminar A | 2 | 4+4 | |
Kernmodul Schwerpunkt II | Veranstaltung III | 2 | 2 | |
Seminar A | 2 | 4+4 | ||
Schnittstellenmodul Schwerpunkt II | Seminar A | 2 | 4 | |
12 | 28 | |||
2. Semester | Kernmodul Schwerpunkt I | Seminar B | 2 | 4+4 |
Schnittstellenmodul Schwerpunkt I | Seminar B | 2 | 4 | |
Kernmodul Schwerpunkt II | Seminar B | 2 | 4 | |
Schnittstellenmodul Schwerpunkt II | Seminar B | 2 | 4+4 | |
Kernmodul Schwerpunkt III | Veranstaltung III | 2 | 2 | |
Seminar A | 2 | 4 | ||
12 | 30 | |||
3. Semester | Kolloquiumsmodul Schwerpunkt I | Seminar A | 2 | 4 |
Kernmodul Schwerpunkt III | Seminar B | 2 | 4+4 | |
Schnittstellenmodul Schwerpunkt III | Seminar A | 2 | 4+4 | |
Abschlussmodul | Masterarbeit | – | 10 | |
6 | 30 | |||
4. Semester | Kolloquiumsmodul Schwerpunkt I | Seminar B | 2 | 4+4 |
Schnittstellenmodul Schwerpunkt III | Seminar B | 2 | 4 | |
Abschlussmodul | Masterarbeit | — | 20 | |
4 | 32 |
Modul LING-CORE-PHO - Kernmodul Phonologie | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 14 CP (insg.) = 420 h - Kontaktstudium 6 SWS - Selbststudium 330 h - 6 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul vermittelt einen vertiefenden Überblick über die zentralen Anliegen der Phonologie. Die Veranstaltung Phonologie III dient der Vertiefung phonologischen Methodenwissens. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, systematische phonologische Gemeinsamkeiten und Unterschiede natürlicher Sprachen auf der Basis universeller phonologischer Prinzipien zu erklären. Sie kennen auch die wichtigsten Theorien und formalen Ansätze der Lautstruktur und lautlichen Alternationen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frank Kügler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-INTER-PHO - Schnittstellenmodul Phonologie | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In diesem Modul werden Zusammenhänge zwischen der Phonologie und den anderen Kernbereichen der Grammatik hergestellt, wie z.B. Morphologie/Syntax und Semantik/Pragmatik. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls sind die Studierenden in der Lage, differenziert darzulegen, wie sich eine phonologische Theorie zu einem umfassenden Bild sprachlicher Kompetenz ergänzen lässt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frank Kügler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-COLL-PHO - Kolloquiums-modul Phonologie | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul gibt einen Überblick über neueste Entwicklungen der Phonologie. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die gegenwärtige Forschungsliteratur in der Phonologie kritisch zu reflektieren und eigene Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion zu liefern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 3. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frank Kügler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: keine |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Ca. 30-minütige Präsentation des Konzepts für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer der beiden Lehrveranstaltungen. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-CORE-SYN - Kernmodul Syntax | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 14 CP (insg.) = 420 h - Kontaktstudium 6 SWS - Selbststudium 330 h - 6 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul vermittelt fortgeschrittene Kenntnisse in Theorien der syntaktischen Strukturanalyse, die es erlauben, systematische Gemeinsamkeiten und Unterschiede natürlicher Sprachen auf der Basis universeller grammatischer Prinzipien zu erklären. Die Veranstaltung Syntax III dient der Vertiefung syntaktischen Methodenwissens. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studierende werden in die Lage versetzt, deskriptive Generalisierungen zu komplexen syntaktischen Phänomenen zu formulieren und diese theoretisch zu begründen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Katharina Hartmann | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-INTER-SYN - Schnittstellenmodul Syntax | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In diesem Modul werden Zusammenhänge zwischen der Syntax und phonologisch/semantischen bzw. diachronen Forschungsschwerpunkten bzw. zum Spracherwerb und zur Sprachverarbeitung hergestellt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls sind die Studierenden in der Lage, differenziert zu untersuchen, wie externe Evidenz aus den Bereichen der Interaktion von Syntax und Semantik/Phonologie bzw. Diachronie bzw. Spracherwerb und Sprachverarbeitung Aufschluss geben kann über Eigenschaften der syntaktischen Komponente der Grammatik. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Katharina Hartmann | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-COLL-SYN - Kolloquiums-modul Syntax | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul gibt einen Überblick über neueste Entwicklungen der Syntax. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die gegenwärtige Forschungsliteratur in der Syntax kritisch zu reflektieren und eigene Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion zu liefern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 3. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Katharina Hartmann | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: keine |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Ca. 30-minütige Präsentation des Konzepts für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer der beiden Lehrveranstaltungen. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-CORE-SEM - Kernmodul Semantik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 14 CP (insg.) = 420 h - Kontaktstudium 6 SWS - Selbststudium 330 h - 6 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul verschafft einen Überblick über die zentralen Theorien und Darstellungstechniken der Bedeutung der wichtigsten grammatischen Konstruktionen. Die Veranstaltung Semantik III dient der Vertiefung semantischen Methodenwissens. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studierende werden in die Lage versetzt, syntaktischen Strukturen verschiedener Sprachen universelle semantische Operationen zuzuordnen sowie die wichtigsten strukturellen Ambiguitäten zu klassifizieren und zu analysieren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Cornelia Ebert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-INTER-SEM - Schnittstellenmodul Semantik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In diesem Modul werden Zusammenhänge zwischen der Semantik und den anderen Schwerpunkten des Masterstudiengangs hergestellt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls sind die Studierenden in der Lage, differenziert darzulegen, wie sich eine semantische Theorie zu einem umfassenden Bild sprachlicher Kompetenz ergänzen lässt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Cornelia Ebert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-COLL-SEM - Kolloquiumsmodul Semantik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul gibt einen Überblick über neueste Entwicklungen der formalen Semantik. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die gegenwärtige Forschungsliteratur in der Semantik kritisch zu reflektieren und eigene Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion zu liefern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 3. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Cornelia Ebert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: keine |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Ca. 30-minütige Präsentation des Konzepts für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer der beiden Lehrveranstaltungen. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-CORE-PSY - Kernmodul Psycholinguistik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 14 CP (insg.) = 420 h - Kontaktstudium 6 SWS - Selbststudium 330 h - 6 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul vermittelt fortgeschrittene Kenntnisse über Theorien des Spracherwerbs und der Sprachverarbeitung (Produktion und Perzeption) sowie über typische Methoden und zentrale empirische Befunde der Psycholinguistik in typologisch unterschiedlichen Sprachen und unterschiedlichen Sprecher- und Lernergruppen. Die Veranstaltung Psycholinguistik III dient der Vertiefung des psycholinguistischen Methodenwissens. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach Abschluss aller Prüfungen sind die Studierenden in der Lage, die Bezüge zwischen Theorien und empirischen Befunden in Spracherwerb und Sprachverarbeitung in all seinen Facetten zu verstehen und dabei die gegebene psycholinguistische und sprachtypologische Vielfalt von Sprachdaten systematisch zu berücksichtigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Petra Schulz, Markus Bader | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-INTER-PSY - Schnittstellenmodul Psycholinguistik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieses Modul vermittelt Zusammenhänge zwischen den psycholinguistischen Kernbereichen Sprachperzeption, -produktion und Spracherwerb und kognitionswissenschaftlichen Ansätzen (Psychologie, Neurowissenschaft, Philosophie). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der erfolgreiche Abschluss dieses Moduls befähigt Studierende, verschiedene Sprachverarbeitungs- und Spracherwerbsprozesse anhand zentraler kognitionswissenschaftlicher Modelle differenziert zu beschreiben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Petra Schulz, Markus Bader | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-COLL-PSY - Kolloquiumsmodul Psycholinguistik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul gibt einen Überblick über neueste Entwicklungen der Forschung zu Spracherwerb und Sprachverarbeitung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die gegenwärtige Forschungsliteratur in den entsprechenden Bereichen kritisch zu reflektieren und eigene Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion zu liefern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 3. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Petra Schulz, Markus Bader | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: keine |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Ca. 30-minütige Präsentation des Konzepts für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer der beiden Lehrveranstaltungen. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ul LING-CORE-ARC - Kernmodul Grammar Architectures | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 14 CP (insg.) = 420 h - Kontaktstudium 6 SWS - Selbststudium 330 h - 6 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul stellt verschiedene Grammatikarchitekturen vor und vermittelt einen vertiefenden Überblick über die zentralen Themen der Constraintbasierten Grammatik. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, verschiedene Grammatikarchitekturen zu beschreiben und zentrale Komponenten linguistischer Theoriebildung in den Bereichen der Phonologie, Syntax und Semantik mit den Methoden der Constraintbasierten Grammatik zu erklären und auf sprachliche Daten anzuwenden. Sie kennen die wichtigsten technischen Aspekte von Constraintsystemen und deren Konsequenzen für die Beschreibung der Struktur und Bedeutung von Sprache. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gert Webelhuth | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-INTER-ARC - Schnittstellenmodul Grammar Architectures | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In diesem Modul werden Constraintbasierte Methoden zur Erfassung von empirischen Phänomenen vermittelt, die durch eine starke Interaktion von Beschränkungen aus mehreren linguistischen Beschreibungsebenen charakterisiert sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die Methoden der Constraintbasierten Grammatik auf linguistische Schnittstellenphänomene anzuwenden. Es sind zwei Seminare auszuwählen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gert Webelhuth | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-COLL-ARC - Kolloquiumsmodul Grammar Architectures | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul gibt einen Überblick über neueste Entwicklungen der Constraintbasierten Grammatik. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die gegenwärtige Forschungsliteratur in der Constraintbasierten Grammatik kritisch zu reflektieren und eigene Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion zu liefern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 3. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gert Webelhuth | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: keine |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Ca. 30-minütige Präsentation des Konzepts für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer der beiden Lehrveranstaltungen. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-CORE-VAR - Kernmodul Variation and Language Change | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 14 CP (insg.) = 420 h - Kontaktstudium 6 SWS - Selbststudium 330 h - 6 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Schwerpunkt dieses Moduls liegt auf der vertieften Analyse morphosyntaktischer Phänomene, die in ihren verschiedenen Ausprägungen systematisch und kontrastiv beschrieben und vor dem Hintergrund universalgrammatisch basierter Theoriemodelle erklärt werden sollen. Dabei wird die Seminardiskussion von aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen und Debatten geleitet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Studierenden können theoretische Werkzeuge auf die Analyse in ausgewählten strukturellen Bereichen anwenden, sowie Argumentationsketten zur Beschreibung und Erklärung dieser Bereiche formulieren. Sie kennen wesentliche strukturelle Eigenschaften der untersuchten Sprachen und verfügen über vertiefte Kenntnisse der internationalen modernen Syntaxtheorien und Morphologie-Modelle, die die Basis für die theoretische Argumentation in der internationalen Forschung bilden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Esther Rinke & Cecilia Poletto | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-INTER-VAR - Schnittstellenmodul Variation and Language Change | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul befasst sich mit der Beschreibung und Analyse von Sprachvariation vor dem Hintergrund der linguistischen Theoriebildung und diskutiert konkrete Phänomene der morphosyntaktischen Variation auf der Basis der aktuellen Forschungsdiskussion. Im Mittelpunkt steht dabei die Variation innerhalb einer Varietät und zwischen verschiedenen Varietäten sowie die vertiefte Behandlung von Phänomenen der individuellen und historischen Sprachentwicklung, die vor dem Hintergrund der theoretischen Modellbildung diskutiert werden sollen. Dabei werden Ursachen des Sprachwandels wie Sprachkontakt und innergrammatische Variation thematisiert und in Zusammenhang gestellt mit Annahmen zum monolingualen und bilingualen Spracherwerb und deren empirischer Überprüfung. Zudem werden morphosyntaktische Phänomene an den Schnittstellen zu Phonologie und Semantik diskutiert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Studierenden verfügen über Kompetenzen in der vergleichenden Beschreibung und linguistischen Analyse grammatischer Eigenschaften verschiedener Sprachen und ihrer Varianten. Die Studierenden können grammatische Variation im Kontext moderner Grammatiktheorien erklären und besitzen vertiefte Kenntnisse über verschiedene Sprachwandeltheorien. Sie sind in der Lage, Phänomene des Sprachwandels in abgegrenzten grammatischen Bereichen zu erfassen und zu beurteilen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 1. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Esther Rinke & Cecilia Poletto | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: mündliche Präsentation oder kleine schriftliche Leistung (5 Seiten) in dem Seminar, in dem nicht die Modulprüfung abgelegt wird. |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Hausarbeit im Umfang von etwa 15-20 Standardseiten (6000-8000 Wörter; Bearbeitungszeit 4 Wochen/Vollzeit) oder 30-minütige mündliche Prüfung zu Seminar A oder B. Die möglichen Prüfungsformen werden durch die Seminarleitung zu Beginn des Semesters festgelegt. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-COLL-VAR - Kolloquiumsmodul Sprachvariation und Wandel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlpflichtmodul - 12 CP (insg.) = 360 h - Kontaktstudium 4 SWS - Selbststudium 300 h - 4 SWS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul gibt Einblick über neuere Entwicklungen im Bereich der Sprachvariation und des Sprachwandels. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, die gegenwärtige Forschungsliteratur im Bereich der Sprachvariation und des Sprachwandels kritisch zu reflektieren und eigene Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion zu liefern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Modul kann ab dem 3. Semester studiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WiSe oder SoSe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Esther Rinke& Cecilia Poletto | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren Leistungsnachweise: keine |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seminare, Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Ca. 30-minütige Präsentation des Konzepts für eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer der beiden Lehrveranstaltungen. |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Modul LING-MASTER - Abschluss-modul | ||||||||||||||||||||||||||||
Pflichtmodul - 30 CP (insg.) = 900 h - Selbststudium 900 h | ||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte | ||||||||||||||||||||||||||||
Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit zu einem Thema aus dem gewählten Schwerpunkt. Der Betreuer bzw. die Betreuerin legt das Thema in Absprache mit der oder dem Studierenden fest. Die Masterarbeit ist in einem Zeitraum von sechs Monaten als selbständige wissenschaftliche Arbeit in englischer Sprache zu verfassen. Der Umfang sollte bei etwa 70 Standardseiten (ca. 30.000 Wörter) liegen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Lernergebnisse/ Kompetenzziele | ||||||||||||||||||||||||||||
Die Masterarbeit zeigt, dass die /der Studierende in der Lage ist, eine linguistische Fragestellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden schriftlich zu bearbeiten. Sie/ er sind in der Lage, die aktuelle Forschungsliteratur kritisch zu reflektieren und einen eigenständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion zu leisten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||
nachgewiesener Erwerb von mindestens 75 CP | ||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise/Empfohlene Voraussetzungen | ||||||||||||||||||||||||||||
Keine | ||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||
MA LINGUISTICS / Fachbereich Neuere Philologien | ||||||||||||||||||||||||||||
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge | ||||||||||||||||||||||||||||
/ | ||||||||||||||||||||||||||||
Häufigkeit des Angebots | ||||||||||||||||||||||||||||
SoSe oder WiSe | ||||||||||||||||||||||||||||
Dauer des Moduls | ||||||||||||||||||||||||||||
zwei Semester | ||||||||||||||||||||||||||||
Modulbeauftragte/ Modulbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||
Cornelia Ebert | ||||||||||||||||||||||||||||
Studiennachweise/ ggf. als Prüfungsvorleistungen: | ||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmenachweise: keine Leistungsnachweise: keine |
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Lehr-/ Lernformen | ||||||||||||||||||||||||||||
Selbststudium | ||||||||||||||||||||||||||||
Unterrichts-/ Prüfungssprache | ||||||||||||||||||||||||||||
Englisch | ||||||||||||||||||||||||||||
Modulprüfung (Form/ Dauer/ ggf. Inhalt) | ||||||||||||||||||||||||||||
Modulabschlussprüfung bestehend aus: Masterarbeit (30 CP) im Umfang von ca. 70 Standardseiten (30.000 Wörter); die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate |
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Übersicht | ||||||||||||||||||||||||||||
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CP Credit Points, Kreditpunkte
ECTS European Credit Transfer Systems
GeR Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen
MA-O FB 10 Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs „Neuere Philologien“ vom 09. Dezember 2015
RO Rahmenordnung für gestufte und modularisierte Studiengänge der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 30. April 2014, veröffentlicht im UniReport Satzungen und Ordnungen vom 11. Juli 2014
DSH Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Kq Kolloquium
S Seminar
IELTS International English Language Testing System
TOEFL Test of English as a Foreign Language
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zur Anmeldung, Downloads, Prüfungstermine, die Kurzfassung der Studienordnung sowie alle nötigen Modulscheine als PDF Download für das Fach:
Linguistics, Master (ab WS 2019/20)*
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Bei Fragen, Unklarheiten oder zur Übermittlung von Dokumenten und Formularen können Sie sich gerne über unser Kontaktformular an das Prüfungsamt wenden.